Die aktuelle Novelle zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat eine neue Verkehrsart legalisiert: Gebündelter Bedarfsverkehr. Im § 51 PBefG wird dieser Verkehr wie folgt beschrieben:

„Gebündelter Bedarfsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden. Der Unternehmer darf die Aufträge ausschließlich auf vorherige Bestellung ausführen…..“

Der Kommentar schreibt dazu: „…wird mit der Novelle 2021 neu in das PBefG aufgenommen. Mit der Zulassung des neuen Mobilitätsangebots gebündelter Bedarfsverkehr ist die Erwartung verbunden, dass durch die digitale Vermittlung von Angebot und Nachfrage eine höhere Effizienz des Verkehrs erreicht werden kann, weil durch die Bündelung von Fahrtwünschen Individualfahrten entfallen“.

Offenbar trifft diese Verkehrsart einen Nerv in der Bevölkerung. Nach einer Befragung sehen sich viele BürgerInnen insbesondere in schwach besiedelten Gebieten nach wie vor vom attraktiven ÖPNV abgeschnitten:

wirfahren wird in Kürze zu diesem Thema einen ausführlichen Podcast veröffentlichen.