Taxis unterliegen der verminderten Umsatzsteuer von sieben Prozent. Für Mietwagen mit Fahrer gilt der volle Steuersatz von 19 Prozent, wodurch Mietwagenunternehmer benachteiligt werden. Zudem fließt ein Großteil dieser steuerlichen Subvention für das Taxi-Gewerbe nicht in ländliche Räume, wo ein Mobilitätsdefizit besteht, sondern in Städte, in denen es bereits viele Mobilitätsangebote gibt.
Unterschiedliche Mehrwertsteuern
25. Februar 2020