Elektronische Aufzeichnungssysteme:
- Es gibt ein Gesetz, das elektronische Systeme vor Manipulationen schützen soll.
- Diese Systeme müssen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben.
- Ab dem 01.01.2020 müssen Kassensysteme diese TSE haben.
- Ab dem 01.01.2024 müssen auch Taxameter und Wegstreckenzähler diese TSE haben. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2025.
Belegausgabepflicht:
- Für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme muss man einen Beleg ausgeben.
- Dieser Beleg kann entweder in Papierform oder elektronisch sein.
Mitteilungspflicht:
- Es gibt Regeln, wann man den Einsatz oder die Abschaltung eines elektronischen Systems melden muss.
- Diese Meldung kann ab dem 01.01.2025 elektronisch über das Programm “Mein ELSTER” gemacht werden.
- Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
- Neue Kassensysteme, die nach dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Das gilt auch für gemietete oder geleaste Kassensysteme.
Besonderheiten für Taxameter und Wegstreckenzähler:
- Das Mitteilungsverfahren für diese Geräte ist ab dem 01.01.2025 verfügbar.
- Bis zum 31.12.2025 müssen alle Taxameter und Wegstreckenzähler aufgerüstet oder ausgetauscht werden, damit sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Geräte, die vor dem 01.07.2025 angeschafft oder ausgerüstet werden, müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
- Geräte, die nach dem 01.07.2025 angeschafft oder ausgerüstet werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Wenn man ein Gerät außer Betrieb nimmt, muss dies innerhalb eines Monats gemeldet werden. Vorher muss man allerdings die Anschaffung gemeldet haben.
- Auch gemietete oder geleaste Geräte müssen gemeldet werden, genauso wie gekaufte Geräte.