Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für inländische Unternehmer verpflichtend, wobei verschiedene Übergangsfristen bis Ende 2027 gelten. Unternehmer sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre Systeme anpassen.

Einführung der Verpflichtenden E-Rechnung
Die Wahlfreiheit endet am 1. Januar 2025, wenn die E-Rechnung verpflichtend wird. Diese Verpflichtung gilt für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche. Auch Leistungen an oder von inländischen Kleinunternehmern erfordern eine E-Rechnung, es sei denn, es besteht keine Rechnungspflicht oder der Rechnungsbetrag überschreitet nicht 250 Euro. Zudem müssen die E-Rechnungen einem bestimmten Format entsprechen und der europäischen Norm EN 16931 oder einem ähnlichen Format genügen.

Übergangsfristen und Vorbereitungen
Es gibt verschiedene Übergangsfristen für Papier- und andere elektronische Rechnungen, die je nach Unternehmensgröße bis Ende 2027 reichen können. Unternehmer sollten sich jedoch rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre IT-Systeme sowie organisatorischen Abläufe anpassen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen verpflichtende E-Rechnungen nicht mehr abgelehnt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen, um reibungslose Geschäftsabläufe zu gewährleisten.

EU-Norm
Das EU-Gesetz EN 16931 legt Standards für elektronische Rechnungen fest, die auf drei Ebenen erfüllt werden müssen. Ein elektronisches Rechnungsdokument muss bestimmte Regeln einhalten, die entweder in den CORE-Regeln oder den CIUS-Spezifikationen definiert sind. CORE (Central Operating Rules) sind grundlegende Regeln und Informationen, die jede Rechnung enthalten muss, wie z.B. Adressen und Beträge. CIUS (Core Invoice Usage Specifications) sind zusätzliche, spezifische Anforderungen für bestimmte Länder oder Branchen.

Ein konformer Empfänger, wie eine Firma oder Behörde, muss alle Rechnungen akzeptieren, die diese Standards erfüllen. Das bedeutet, wenn eine Rechnung die CORE- oder CIUS-Anforderungen erfüllt, darf sie nicht abgelehnt werden. Ein konformer Sender muss in der Lage sein, solche Rechnungen zu erstellen und zu versenden.

Zusammengefasst: CORE sind die Grundregeln, CIUS sind zusätzliche Regeln. Beide müssen eingehalten werden, um konform zu sein. Öffentliche Einrichtungen müssen diese konformen Rechnungen akzeptieren.

Hier mehr zur EU-Norm lesen: ec.europa.eu