#wirfahren bedankt sich für die Übersendung der Eckpunkte zum neuen Mobilitätsdatengesetz durch das BMDV und die damit verbundene Möglichkeit, zu diesen bis zum 04. August 2023 Stellung zu beziehen.

Seit Jahrzehnten ist die Mietwagenbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in vielen Regionen Deutschlands. Die Initiative Mietwagen-Services #WirFahren vertritt als Interessengemeinschaft die Anliegen dieser Branche mit mehr als 8.000 Unternehmen und weit über 40.000 qualifizierten Chauffeuren in ganz Deutschland. Tagtäglich gewährleisten wir die zuverlässige und sichere Beförderung unserer Fahrgäste – u.a. im Limousinen-, Schüler- und Behindertenverkehr, als auch in Zusammenarbeit mit Telefonvermittlungszentralen und digitalen Plattformen.

Unsere Branche zeichnet sich seit jeher durch hohe Serviceorientierung und Kundenzufriedenheit aus. Schon lange investieren unsere Betriebe sukzessiv in digitale Lösungen zur Optimierung bspw. des Flottenmanagements und Fahrzeuge mit sauberen Antrieben. Mietwagenunternehmen tragen dazu bei, mehr Mobilität mit weniger Verkehr zu ermöglichen.

Zu folgenden Punkten des Eckpunktepapiers möchten wir konkret Stellung nehmen:

Punkt 3: “Bereitstellung als offene Daten”
Die offene und für jeden zugängliche Bereitstellung von Daten lehnen wir entschieden ab! Denn Mietwagenverkehre sind Individualverkehre und zeichnen sich durch Punkt-zu-Punkt-Beförderung aus. Persönlichkeitsrechte und damit einhergehende persönliche Freiheiten von Fahrpersonal, aber auch Fahrgästen würden durch die Offenlegung der Daten verletzt. Auch bei grundsätzlich anonymisierter Bereitstellung würden durch eine solche Regelung Rückschlüsse auf Einzelpersonen, sowie die Erstellung von Bewegungsmustern ermöglicht. Zudem kommt eine offene Zugänglichkeit der Daten einer Offenlegung von Unternehmensinterna gleich, Mietwagenverkehre sind i.d.R. privatwirtschaftlich organisiert. Eine erzwungene Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist daher aus wettbewerblichen Gründen abzulehnen. Da die Mietwagenbranche im Regelfall ohne staatliche Subventionen operiert, anders als beispielsweise der öffentliche Personennahverkehr oder steuerlich subventionierte Taxibetriebe, halten wir die geplante kostenlose Nutzung unserer Daten verfassungsrechtlich, wie europarechtlich, für bedenklich. Bei diesen Daten handelt es sich um ein wirtschaftlich veräußerbares Gut. Wieso also sollen Betriebe des Gelegenheitsverkehrs die selbst erhobenen Daten gratis teilen, wenn Automobilkonzerne oder Unternehmen anderer Branchen wie Pharmazie oder Handel ihre selbst erhobenen Daten gewinnbringend verkaufen dürfen? Entgeltliche Modelle können zusätzlich die Wirtschaftlichkeit unserer KMU geprägten Branche stärken.

Punkt 4: Vorziehen der von der EU vorgesehenen Bereitstellungspflichten
Im Mietwagen-Sektor betreiben viele Unternehmer Kleinstbetriebe mit nur wenigen Fahrzeugen und Angestellten. Deutsche Alleingänge und damit drohende mehrfache Anpassungen betriebsinterner Abläufe an neue gesetzliche Regelungen sind für die Branche und ihre vielen KMUs ruinös. Außerdem wurde auf europäischer Ebene bewusst ein Zeitplan festgelegt, um eine Zersplitterung der Rechtsordnung in Europa zu vermeiden.

Punkt 9: „Datenaufsicht“: Sanktionierung bei Nicht-Bereitstellung
Wir begrüßen, dass “nötige Fachkompetenz im Umgang mit Daten” bei Behörden “ausgebaut” werden soll. Eine Sanktionierung mit Hinblick auf Bereitstellungspflichten, Mitwirkungspflichten zur Verbesserung der Datenqualität, Einhaltung von Standards sehen wir sehr skeptisch. Aktuell mangelt es in vielen deutschen Behörden an Kompetenzen im Umgang mit Daten bzw. viele Prozesse werden weiterhin analog abgewickelt (bspw. Beantragungen von Konzessionen) und eingefordert. Das Mobilitätsdatengesetz sollte viel eher dazu genutzt werden, dringend benötigte digitale Kompetenzen auf staatlicher Seite auszuweiten und gleichzeitig Bereitstellungspflichten für staatliche Daten einzuführen.

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