• Fiskaltaxameter als Pflicht: Manipulationssichere Erfassung von Fahrtdaten in Taxis.
      • TSE-Wegstreckenzähler für Mietwagen: Sichere Speicherung und steuerliche Transparenz.
      • Gesetzliche Grundlagen: Kassensicherungsverordnung macht TSE seit 2021 verpflichtend.
      • Hohe Strafen bei Verstoß: Bußgelder bis zu 25.000 € und steuerrechtliche Konsequenzen.

Kassensysteme im Taxi- und Mietwagengewerbe stehen im Fokus der Finanzbehörden. Manipulationssichere Fiskaltaxameter und TSE-Wegstreckenzähler sind essenziell, um Steuerhinterziehung zu verhindern und Transparenz zu gewährleisten. Unternehmen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Strafen zu vermeiden und ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern.

Fiskaltaxameter und TSE-Wegstreckenzähler: Steuerliche Transparenz im Taxi- und Mietwagengewerbe
Die Digitalisierung des Taxigewerbes schreitet voran, insbesondere durch die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung manipulationssicherer Fiskaltaxameter und TSE-Wegstreckenzähler. Diese technischen Systeme sorgen für eine transparente Erfassung von Fahrdaten und Einnahmen und sollen Steuerhinterziehung verhindern. Doch was genau unterscheidet diese Systeme von herkömmlichen Taxametern, welche Anforderungen gibt es, und welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?

Fiskaltaxameter: Pflicht in jedem Taxi
Ein Fiskaltaxameter ist ein elektronisches System zur Erfassung und Speicherung steuerlich relevanter Daten. Er unterscheidet sich von herkömmlichen Taxametern durch die manipulationssichere Dokumentation aller Fahrten. Die wichtigsten Funktionen sind:

  • Erfassung von Fahrtdaten: Dazu gehören Start- und Endzeit der Fahrt, gefahrene Strecke, Wartezeiten sowie der Fahrpreis inklusive Zuschläge und Trinkgelder.
  • Manipulationsschutz durch TSE: Eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) signiert alle Buchungsvorgänge und speichert diese unveränderbar.
  • Datenaufbewahrung: Die gespeicherten Daten müssen lokal im Taxameter und zusätzlich auf einem externen Speichermedium für zehn Jahre gesichert werden.
  • Datenübertragung an das Finanzamt: Über eine standardisierte digitale Schnittstelle (DSFinV-K) können die Daten bei Betriebsprüfungen ausgelesen werden.

 

TSE-Wegstreckenzähler: Alternative für Mietwagen
Mietwagenunternehmen, die keine Taxameterpflicht haben, aber dennoch ihre Umsätze erfassen müssen, setzen auf TSE-Wegstreckenzähler. Diese Geräte erfassen die zurückgelegte Strecke und speichern die Daten manipulationssicher.

  • Messung der gefahrenen Kilometer: Die gefahrene Strecke wird digital erfasst, oft mit der Möglichkeit, zwischen geschäftlichen und privaten Fahrten zu unterscheiden.
  • Sichere Speicherung mit TSE: Alle Bewegungsdaten werden signiert und können nicht nachträglich geändert werden.
  • Datenexport: Mietwagenunternehmen müssen die Daten auf Anforderung des Finanzamts zur Verfügung stellen.

 

Gesetzliche Grundlagen und Fristen
Seit dem 1. Januar 2020 unterliegen elektronische Kassensysteme der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Diese schreibt für alle Fiskaltaxameter und Wegstreckenzähler eine TSE vor. Nach einer Übergangsfrist ist die Pflicht zur Nutzung einer TSE seit dem 1. April 2021 verbindlich. Es wurde allerdings eine Übergangsfrist bis 2025 gewährt. Dann ist die TSE verpflichtend.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die TSE-Pflicht
Wer elektronische Systeme ohne TSE betreibt, riskiert hohe Strafen:

  • Bußgelder bis 25.000 € laut § 379 Abgabenordnung (AO).
  • Steuerschätzungen durch das Finanzamt, falls Fahrtdaten fehlen oder nicht nachvollziehbar sind.
  • Nachzahlungen und strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.

 

Digitale Nachverfolgbarkeit von Taxi- und Mietwagen Umsätzen
Obwohl Finanzbehörden nicht automatisch Zugriff auf Umsätze haben, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, fehlende oder manipulierte Daten aufzudecken:

  • Kassennachschau nach § 146b AO: Steuerprüfer dürfen unangekündigt Unternehmen kontrollieren.
  • Vergleichsdaten und Durchschnittswerte: Das Finanzamt kann Fahrpreise, Kilometerleistungen und Schichtzeiten branchentypisch vergleichen.
  • Daten von Zahlungsdienstleistern: Elektronische Zahlungen über EC- oder Kreditkarten sowie App-basierte Fahrdienste liefern unter Umständen nachvollziehbare Umsatzdaten.
  • Tankdatenabgleich: Diskrepanzen zwischen gefahrenen Kilometern und Kraftstoffverbrauch können auf Steuerhinterziehung hinweisen.
  • Testfahrten durch Steuerfahnder: Kontrollfahrten decken nicht verbuchte Fahrten auf.

 

Fazit: Strikte Einhaltung der Vorschriften erforderlich

Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Fiskaltaxameter und TSE-Wegstreckenzähler den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Steuerbehörden setzen verstärkt auf digitale Überwachung und Kontrollmechanismen. Wer seine Umsätze korrekt aufzeichnet, vermeidet hohe Strafen und sichert die finanzielle Zukunft seines Unternehmens.

Ob Taxi oder Mietwagenservice – die Einhaltung der TSE-Pflicht ist keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit!