Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein Urteil mit bundesweiter Strahlkraft gefällt: Die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen durch die Stadt wurde für rechtswidrig erklärt. Die Richter gaben einem klagenden Mietwagenunternehmen recht und kippten die Vorschrift. Experten sehen in dem Urteil eine Signalwirkung für andere Städte.
Konkurrenz zwischen Taxi und Mietwagen
Im Kern des Rechtsstreits stand ein Konflikt, der sich aus der Konkurrenz zwischen traditionellen Taxibetrieben und modernen Mietwagenunternehmen ergibt. Mietwagen, wie sie beispielsweise von Uber vermittelt werden, unterscheiden sich in ihrer Funktionsweise von Taxen. Kunden bestellen die Fahrzeuge mit Chauffeur in der Regel über Apps, was eine flexible und häufig günstigere Alternative zum klassischen Taxi darstellt.
Um das Taxigewerbe vor der wachsenden Konkurrenz durch moderne Ride-Hailing Anbieter zu schützen, hat die Stadt Leipzig ein Mindestentgelt für Fahrten mit Mietwagen festgelegt. Dieses liegt über dem Preis einer vergleichbaren Taxifahrt, was die Attraktivität der Taxi-Konkurrenz erheblich einschränken sollte. Die Stadt Leipzig sieht die Gefahr, dass der Wettbewerbsdruck das Taxigewerbe langfristig schwächen könnte, was wiederum negative Auswirkungen auf die Daseinsfürsorge im Beförderungsbereich hätte.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig setzt ein deutliches Zeichen. Es zeigt, dass der Gesetzgeber zwar in den Wettbewerb eingreifen kann, dies jedoch mit Bedacht und Augenmaß geschehen muss. Die vorgeschriebene Mindestpreisregelung war in ihrer Höhe nicht angemessen und wurde daher aufgehoben. Das klagende Unternehmen, Perleberger Chauffeur Service, bekam Recht gesprochen. Es argumentierte, dass die Höhe des Mindestentgelts ihre Teilnahme am Markt praktisch verhindere. Zugleich kritisierten die Anwälte des Unternehmens, dass die Stadt ohne ausreichende Untersuchungen und Nachweise gehandelt habe. Es sei nicht erwiesen, dass Mietwagenanbieter tatsächlich das Taxigewerbe verdrängen würden. Vielmehr greife die Regelung in die Berufsfreiheit der Anbieter ein und erschwere ihre Existenzgrundlage. Das Gericht gab dem Unternehmen in einem zentralen Punkt recht: Die festgelegte Höhe des Mindestpreises sei unverhältnismäßig.
Signalwirkung für die Branche
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig könnte weitreichende Folgen haben. Bislang ist Leipzig die einzige Großstadt in Deutschland, die eine solche Regelung für Mietwagen eingeführt hat. Die Mietwagenbranche sieht in Mindestpreisen die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, die am Ende den Kunden schadet. Oliver Fritz, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit bei Uber, verwies auf eine von dem Unternehmen beauftragte Studie. Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten führe dazu, dass weniger zahlungskräftige Kunden von den Angeboten aufgrund steigender Preise ausgeschlossen werden. Stattdessen steigt der Verkehr durch vermehrte Nutzung privater Pkw, was sowohl den städtischen Verkehrsfluss als auch die Umwelt belastet. „Dies würde also nicht zu höheren Taxi-Umsätzen, sondern zu mehr Verkehr und höherer Umweltbelastung führen. Bei Mindestpreisen verlieren somit alle, auch Taxis“, meint Fritz.