Stellungnahme zum Papier „Modernisierung des Personenbeförderungsrecht“ vom 3.6.2020

Im Rahmen der Berichte zur „Modernisierung des Personenbeförderungsrecht“ vom 03.06.2020 zieht #wirfahren Stellung.

Vor allem im Bereich Ridepooling sieht die Initiative Mietwagen-Services Verbesserungsbedarf und fordert sowohl die ausdrückliche Erlaubnis dieser Dienstleistung von Mietwagen in Städten sowie auf dem Land. Klar erkennbar ist nämlich die Intention, Pooling-Dienste nur den öffentlichen Verkehrsbetrieben zu ermöglichen. Hierdurch wird der bereits bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber dem ÖPNV vergrössert, und eine Innovative, Liberalisierte Mobilität zunehmend verringert.

Der Vorschlag der Autoren dieser Novellierung bedeutet in vieler Hinsicht einen Rückschritt für die Mobilitätsbranche. Es seie hierdurch die Wirtschaftlichkeit von Mietwagenunternehmen, sowie die Klimaneutralität des Städtischen Verkehrs zunehmend beeinträchtigt und dadurch ein nötiger Fortschritt verhindert.

Diese von unserem Sprecher, Thomas Mohnke, verfasste Stellungnahme weist auf die Schwierigkeiten der derzeitigen Verkehrspolitischen Lage hin, und bietet einen Gegenvorschlag mit dessen Unterstützung ein Dialog in Richtung einer fairen Marktkondition gestartet werden sollte.

Die volle Pressemitteilung findet ihr hier:

“Sinnlos umherfahren: Nein, danke! – Rückkehrpflicht jetzt abschaffen”: #WirFahren demonstriert gegen die Rückkehrpflicht

Berlin, 18. Juni 2020 – Die Initiative Mietwagen-Services #WirFahren demonstriert stellvertretend für die mehr als 40.000 Mietwagenfahrer in Deutschland gegen die Rückkehrpflicht. Unter dem Motto “Sinnlos umherfahren: Nein, danke! – Rückkehrpflicht jetzt abschaffen” drehten zahlreiche Mietwagenfahrer eine Stunde lang um den Strausberger Platz leer ihre Runden. Damit wollten sie auf den Irrsinn der Rückkehrpflicht aufmerksam machen. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das zuletzt in den 80er-Jahren umfangreich geändert wurde, besagt nämlich, dass Mietwagenfahrer nach einem erledigten Auftrag leer zu Ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen. Das Gesetz scheint heute wie aus der Zeit gefallen. Und schlimmer noch, es schadet der Umwelt, dem Verkehr und auch dem Verbraucher.

Die Regierungskoalition hatte den Bürgern und der Branche der privaten Personenbeförderer versprochen, dass in die Jahre gekommene PBefG zu novellieren. Damit wollte der Gesetzgeber den Taxi- und Mietwagensektor entlasten und die Bürger an den Vorteilen digitaler Technologien teilhaben lassen. Als Eckpunkt der Novellierung wurden „gleiche Ausgangsbedingungen und ein offener und fairer Wettbewerb“ (level playing field) für die konkurrierenden Verkehrsarten formuliert. Ein erstes Eckpunktepapier aus dem Bundesverkehrsministerium kam diesem Ziel schon sehr nah. Doch nun liegt seit Anfang Juni ein neues Papier aus parlamentarischen Kreisen auf dem Tisch. Dieses benachteiligt in weiten Teilen die deutschen Mietwagenbetriebe.

 

„Unsere Politik ist dabei, ein Verkehrs-Museum zu errichten anstatt Vollgas in Richtung Digitalisierung zu geben. In der jetzigen Form des Papiers werden die Interessen von mehr als 40.000 Mietwagenfahrerinnen und -fahrer nicht einmal im Ansatz berücksichtigt”, sagt Thomas Mohnke, Sprecher von #WirFahren. “Mit der Abschaffung der Rückkehrpflicht könnte die Politik Innovationen fördern, die Umwelt schützen und Verkehr entlasten. Doch das scheint nicht gewollt.”


#wirfahren fordert:

Schaffen wir jetzt die Rückkehrpflicht ab. Schaffen wir das versprochene “level playing field”. Modernisieren wir jetzt die Ergänzungen zum ÖPNV, nämlich Taxi und Mietwagen. Entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Städte und Gemeinden von sinnlosen Kilometern und von sinnlosen Emissionen.

 

#WirFahren hat für die heutige Demonstration über „Atmosfair“ ausreichend Zertifikate zur Kompensation der verursachten Treibhausgase gekauft.

Hintergrundinfos:

Zur aktuellen Ausgangslage:

Während Taxis gesetzlich garantierte, zahlreiche Privilegien genießen, unterliegen Mietwagen u.a. der gesetzlichen Rückkehrpflicht: Nach jeder Fahrt mit Fahrgästen muss der Mietwagen unverzüglich zu seinem Betriebssitz zurückkehren. Diese aus unserer Sicht klar protektionistische Regelung zu Gunsten der Taxis ist heute anachronistischer als je zuvor:

Mietwagen werden noch immer gezwungen, unsinnig nahezu doppelte Kilometer zu fahren und unsere Städte und Gemeinden mit mehr Verkehr und zu vielen Emissionen (CO2, NOx, Lärm) zu belasten. Tag für Tag produzieren Mietwagen in ganz Deutschland zehntausende sinnlose Kilometer und belasten unsere Umwelt mit überflüssigen Schadstoffen. Natürlich belastet die überkommene Rückkehrpflicht die Wirtschaftlichkeit und bedeutet höhere Preise für die Bürgerinnen und Bürger. Auch eine bedarfsgerecht Verkehrssteuerung mittels künstlicher Intelligenz und Algorithmen ist dadurch unmöglich.

 

Übersicht Privilegien der Taxis:

  • Reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (Steuersubvention in Millionenhöhe)
  • Recht auf Aufnahme und Beförderung von Fahrgästen am Strassenrand („Winker“)
  • Öffentliches Aufstellen und Warten an kostenfreien Taxi-Warteplätzen im öffentlichen Straßenraum (Strassen, Plätzen, Bahnhöfen etc…)
  • Erlaubtes Halten in zweiter Spur
  • Einheitsfarbe der Taxis und beleuchtetes Dachschild zur guten Erkennbarkeit
  • Nutzung von Busspuren

 

Benachteiligungen für Mietwagen:

  • RÜCKKEHRPFLICHT ZUM BETRIEBSSITZ NACH JEDER FAHRT
  • Voller Umsatzsteuersatz von 19 Prozent
  • Verbot der Aufnahme und Beförderung von Fahrgästen am Strassenrand
  • Verbot des öffentlichen Aufstellens auf Straßen, Plätzen, Bahnhöfen etc.
  • Verbot des Haltens in zweiter Spur
  • Verbot der Nutzung von Busspuren

Offener Brief der Initiative Mietwagen-Services zur Corona-Situation

In einem Offenen Brief unseres Vertreters, Thomas Mohnke, zur Corona-Situation wurde die Lage der unterschiedlichen Mietwagenunternehmen Deutschlands geschildert.
Hervor geht, dass die Branche momentan auf Entlassungen verzichten konnte und entsprechende Maßnahmen ergreift um das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter und Fahrgäste zu sichern.
Unter anderem gehören zu diesen Maßnahmen ein erhöhter Sicherheit- und Gesundheitsschutz: Alle Mietwagen wurden mit Trennfolien zwischen Fahrpersonal und dem Fahrgastraum ausgestattet, zudem befinden sich Desinfektionsmittel für Fahrgäste und Fahrpersonal in dem Wagen. Dass Bezahlvorgänge Bargeldlos stattfinden erhöht weiterhin die Sicherheit aller Teilnehmer.
Um jedoch die über 40.000 FahrerInnen sowie ihre Unternehmen vor Arbeitslosigkeit und Pleite retten zu können, appelliert der Brief an die Bundesregierung:
– Die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung von Ersatzmobilität durch Selbstfahrer sollte auf Mietwagenunternehmen mit Chauffeuren ausgedehnt werden, um somit Klinikpersonal sicher nach hause zu bringen und neue Geschäftszweige zu ermöglichen.
– Mietwagenunternehmen fallen, im Gegensatz zu Taxiunternehmen, nicht unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz, und werden hierdurch deutlich benachteiligt. Dieser solle für Mietwagenunternehmen auf 7% angeglichen werden um die starken Umsatzverluste der letzten Monate aufzufangen und Arbeitsplätze zu retten.
– Mietwagen unterliegen nach wie vor der Rückkehrpflicht, die besagt dass jeder Wagen nach einer erfolgten Reise leer zum Betriebssitz zurückfahren muss. Um die zunehmenden Leerfahrten der letzten Wochen aufzufangen, sollte die Rückkehrpflicht abgeschafft werden um die Wirtschaftlichen Schäden aufzufangen.
Weiterhin bleiben Mietwagenunternehmen besonders geeignet, um Passagiere in Zeiten Coronas sicher von A nach B zu transportieren, und hoffen jedoch auf eine baldige Rückkehr in die Normalität.

„Der Verkehr in den Großstädten nimmt drastisch ab“ – aus dem Tagesspiegel vom März 2020

Kurz nach dem Kontaktverbot in Deutschland hat der Verkehr deutlich abgenommen – zur größten Rush-Hour-Zeit am Donnerstagnachmittag des 19. März um 16 Uhr lag die Verkehrsbelastung in Berlin 31 Prozent unter dem durchschnittlichen Vorjahreswert.
Tatsache ist: Die Corona-Krise sorgt in vielen Großstädten für weniger Verkehr. Das geht aus einer Datenanalyse von Millionen Fahrzeugbewegungen durch den Navigationsdienst TomTom hervor.
Im internationalen Vergleich ist der Verkehr in Deutschland allerdings noch immer recht hoch. Dies lag hauptsächlich daran, dass es zu dem gemessenen Zeitpunkt noch keine Ausgangssperre gab.
Mehr zu den Auswirkungen des Lockdowns auf den (nationalen und internationalen) Verkehr hier.

„Verkehrsverwaltung will Taxigewerbe schützen“ – aus dem Tagesspiegel vom 26. Februar 2020

Veraltete Branchen auf Kosten moderner Lösungen schützen? Das darf nicht sein. Auch Bundesverkehrsminister Scheuer möchte den Markt stärker öffnen.
Bereits im Februar 2019 hatte der Politiker seine Vorschläge für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes präsentiert. Laut der Berliner Verkehrsverwaltung würden diese erhebliche Wettbewerbsnachteile für Taxiunternehmen bedeuten, berichtet der Tagesspiegel. Dazu gehöre etwa die Abschaffung der Rückkehrpflicht für neue Mobilitätsanbieter. Noch müssen Mietwagenfahrer*innen nach jeder Fahrt an ihren Firmensitz zurückkehren und dürfen anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten.
Hier geht es zum ganzen Artikel.

Fraunhofer Studie zu veränderten Mobilitätskonzepten

Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden die Effekte auf die Umwelt durch neue Mobilitätskonzepte in zwei Simulationen bis 2030 und 2050 analysiert: In Szenario A „Behutsamer Mobilitätswandel“ wird das Personenbeförderungsgesetz für Sammelverkehre (Ride Pooling) gelockert und so die rechtlichen Regelungen zu Qualität, sozialen und ökologischen Standards der Mobilitätsangebote verbessert. Szenario B „Umfassender Mobilitätswandel“ unterliegt der gleichen Voraussetzung, zusätzlich werden neue Mobilitätsdienste, der Umweltverbund sowie der Abbau an Privilegien für private PKWs gefördert.

Ergebnisse

Die untersuchten Mobilitätsangebote (zum Beispiel der öffentliche Verleih von Elektrorollern oder Fahrrädern, Ride Pooling, Anruf-Sammel-Taxen und Carsharing in Verbindung von App-basierten Systemen, die die Buchung, Bezahlung und Abwicklung vereinfachen) weisen schon heute eine hohe Marktdynamik auf, die sich bis 2030 sowie 2050 auch weiter verstärken wird.

Werden diese neuen Mobilitätskonzepte so eingebunden, dass sie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und zudem der Umweltverbund im Vergleich zum motorisierten Privatverkehr gefördert und deutlich attraktiver wird, können mit neuen Mobilitätsangeboten der private Fahrzeugbesitz sowie Treibhausgaus-Emissionen erheblich sinken.

Jedoch ist es dafür essentiell, eine gute Integration sowie ein intelligentes Zusammenspiel der Verkehrsmittel zu fördern.

„Daher sollte der Bund nicht nur die Einführung neuer Mobilitätsdienste durch Anpassung des PBefG erleichtern, sondern gleichzeitig auch weitere Steuerungsinstrumente zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität einsetzen.”

Die umfassende Studie (November 2019) findet ihr hier.

„Das eigene Auto ist in Deutschland beliebt wie nie“ – aus Spiegel Online vom 17. September 2019

Anfang 2019 kamen in der Bundesrepublik auf 1.000 Einwohner 567 PKW – ein historischer Höchststand (Auswertung des Spiegels auf Basis von Daten des Kraftfahrtbundesamts sowie des Statistischen Bundesamts).
Damit wird es noch schwieriger, die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen wie CO2 zu senken.
Hinzu kommt, dass das eigene Auto in ländlichen Gebieten notwendig ist. In vielen Gebieten kommen auf 1.000 Einwohner knapp 700 Pkw (zum Teil mehr).
In Städten und dicht besiedelten Gebieten dagegen sind weniger Autos als auf dem Land zugelassen (Berlin kommt auf 332 Pkw je 1.000 Einwohner). Hier haben die BewohnerInnen dank Digitalisierung und neuer Verkehrsangebote neue Optionen.
Hier geht es zum ganzen Artikel.
Anstatt Innovation und Digitalisierung zu fördern, verhindert das Personenbeförderungsgesetz unter anderem, das Mietwagen-Services ihre Angebote noch stärker in ländlichen Gebieten anbieten können. Denn damit Menschen das eigene Auto hier stehen lassen, müssen neue Formen der flexiblen Mobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert sowie die geteilte Nutzung von Transportmitteln wie Ridesharing über digitale Plattformen massentauglich werden.

Die Chancen der Digitalisierung im Taximarkt nutzen“ von 2017 – Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Digitalisierung und neue App-Anbieter verändern den Markt für Personenbeförderung. Doch aktuell lässt sich der Markteintritt dieser neuen Dienstleister nur eingeschränkt aufgrund ungeeigneter Regeln realisieren.
Dabei erleichtert die Digitalisierung die Vermittlung von Taxis, vermindert Leerfahrten und erhöht so die Produktivität. Flexible Preise können das Angebot an die Nachfrage anpassen und die Allokation von Taxis und Kunden verbessern. Außerdem reduzieren App-Anwendungen die Kosten der Behörden bei Sicherheitsprüfungen – die Nachvollziehbarkeit von Erlösen und Arbeitszeiten für die Aufsichtsbehörden werden vereinfacht.
„Um die Früchte dieser Innovationen zu ernten, müssen Beschränkungen des unternehmerischen Spielraums abgebaut werden, ohne dabei Kompromisse in Bezug auf die Sicherheit der Fahrgäste und die Einhaltung der Regeln einzugehen.”
Nach einer Reform ist damit zu rechnen, dass die Kunden von einem breiteren Angebot und geringeren Wartezeiten profitieren werden. Dazu reduzieren die bessere Vermittlung und die Vermeidung von Leerfahrten die Umweltbelastung und die Kosten der Taxifahrten.
Das komplette Gutachten findet ihr hier.