Was ist die Initiative Mietwagen-Services?

Als Interessengemeinschaft vertreten wir die Anliegen von Mietwagen-Unternehmen und damit auch ihrer weit über 40.000 FahrerInnen in ganz Deutschland.

Wie ist die Initiative Mietwagen-Services organisiert?

Die Initiative diskutiert in kollegialer Form alle relevanten Fragen der Mietwagen-Branche, bildet mehrheitlich Meinungen und vertritt diese sowohl intern als auch extern.

Was ist das Ziel der Initiative Mietwagen-Services?

Unser Ziel ist es, dass die wichtige Berufsgruppe der MietwagenfahrerInnen anerkannt und rechtliche Rahmenbedingungen modernisiert werden. Zudem informieren wir über die Leistungen und Zukunftsprojekte der deutschen Mietwagen-Unternehmen und unterstützen bei der Verbesserung der Servicequalität sowie der Sicherheit der Personenbeförderung.

Wir möchten den Dialog über die Rolle von Mietwagen-Services bei der Entwicklung moderner Mobilitätskonzepte mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen führen.

Wer ist Mitglied in der Initiative Mietwagen-Services?

Die Initiative ist eine Interessengemeinschaft unterschiedlicher, in der Regel bundesweit tätiger, Unternehmen, die Mietwagendienste mit FahrerInnen anbieten. Wir arbeiten mit verschiedenen digitalen Plattformen zusammen und haben im Limousinen-, Schüler- und Behindertenverkehr direkte Kundschaft.

Als selbstfinanzierte Vereinigung verbinden uns die gleiche Einstellung und das gemeinsame Ziel. Wer uns in unserem Vorhaben unterstützen möchte, ist herzlich willkommen.

Warum hat sich die Initiative Mietwagen-Services gegründet?

Wir haben uns zusammengefunden, um die Kräfte der Branche zu bündeln, den Unternehmen und ihren zehntausenden Angestellten eine Stimme zu geben und gemeinsam die Modernisierung der Personenbeförderung voranzutreiben.

Welche Voraussetzungen müssen MietwagenfahrerInnen erfüllen?

Jede*r MietwagenfahrerIn muss einen „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“, kurz „P-Schein“ besitzen, den er nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren), einem Mindestalter von 21 Jahren und einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis erlangen kann, das eine Überprüfung der Punkte im Zentralregister Flensburg beinhaltet. Regelmäßig, alle fünf Jahre, werden alle FahrerInnen amtsärztlich auf gute Gesundheit untersucht. Darüber hinaus sollten MietwagenfahrerInnen Serviceorientierung, Professionalität und Spaß am Umgang mit Menschen mitbringen.

Mitglieder der Initiative Mietwagen-Services sind zudem ausschließlich staatlich lizenzierte und IHK-geprüfte Mietwagenunternehmen.

Welche Rechte und Pflichten haben Taxis im Gegensatz zu Mietwagen?

Taxis haben im Straßenverkehr durch das Personenbeförderungsgesetz verschiedene Privilegien: So dürfen sie grundsätzlich Fahrgäste überall aufnehmen und absetzen, in der zweiten Reihe halten, oft gebührenfrei parken und Sonderspuren für Busse nutzen. Häufig haben sie eine Einfahrgenehmigung für Fußgängerzonen und Sondervorfahrtgenehmigungen an Bahnhöfen und Flughäfen.

Taxifahrten fallen unter die vergünstigte Mehrwertsteuer: sieben Prozent im Vergleich zu 19 Prozent bei Mietwagenfahrten. Hinzu kommt, dass Taxifahrer*innen exklusive Warteplätze, insbesondere an wichtigen Knotenpunkten wie Bahnhöfen oder Flughäfen, haben. Zwar müssen Taxis jeden Kunden befördern, allerdings nicht, wenn die Fahrt aus dem jeweiligen Pflichtfahrgebiet (Stadt- oder Gemeindegrenze) herausgeht. Taxis müssen Preise strecken- und fahrzeitabhängig nach dem Taxameter abrechnen, wenn die Fahrt im Pflichtfahrgebiet bleibt. Die Tarife werden von den zuständigen Behörden für Städte, Landkreise festgelegt.

Wie sind MietwagenfahrerInnen angestellt?

MietwagenfahrerInnen sind sozialversicherungspflichtig angestellt. Fährt der UnternehmerIn selbst, ist er/sie als selbständige/r, lizenzierte/r EinzelunternehmerIn unterwegs.

Was verdienen MietwagenfahrerInnen?

Der Verdienst liegt in der Regel deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn und mindestens auf dessen Niveau. Die Lohnhöhe des einzelnen Mitarbeiters hängt vom Grundlohn und individuellen Leistungsprämien ab.

Wieso dürfen Mietwagen keine Kunden unterwegs aufnehmen?

„Heranwinken“ ist gesetzlich nur den Taxis erlaubt. Mietwagen dürfen einen Auftrag nur ausführen, wenn der Auftragseingang am Betriebssitz erfolgt ist. Gemäß § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG unterliegen Mietwagen einer Rückkehrpflicht. Das heißt, sie müssen grundsätzlich nach erfolgtem Beförderungsauftrag leer zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, solange sie keinen direkten Folgeauftrag erhalten oder bereits vorher erhalten haben. Damit werden täglich tausende Leerkilometer zu Lasten der Umwelt und Wirtschaftlichkeit erzwungen.

Welchen Beitrag zur modernen Mobilität können Mietwagen-Services leisten?

Mietwagen-Services sind ein wichtiger Teil einer modernen Mobilitätskette, die in einem gut funktionierenden Zusammenspiel unterschiedlicher Verkehrsmittel die Personenbeförderung nachhaltiger und effektiver gestalten und somit auf Dauer den privaten Individualverkehr reduzieren. Erst wenn Bahnen, Busse, Tram, Car- und Bike-Sharing sowie Fußgänger, Radler, Taxis und Mietwagen sich gleichberechtigt und sich fair im Straßenverkehr ergänzen, wird die Entlastung der Ballungszentren Wirklichkeit.

So werden mehr Menschen dazu bewegt, das eigene Auto häufiger stehen zu lassen. Das reduziert Stauzeiten, Luftverschmutzung und Straßenlärm. Parkplätze werden nicht mehr von Dauerparkern belegt, können für andere Verwendungszwecke zurückgewonnen werden, und der Verkehr fließt wieder flüssiger. Autos werden gemeinsam effizienter genutzt.

Besonders wichtig ist der Beitrag der Mietwagen zur Verkehrsvermeidung durch Digitalisierung. Intelligente, digitale Vermittlungssysteme können zu einer besseren Auslastung der Fahrzeuge beitragen.

Weltweit wird Datenintelligenz eingesetzt, um Fahrten zusammen zu legen. Mietwagen können Aufträge verbinden. Wir nennen das Pooling. Damit werden mehr Fahrten mit weniger Autos möglich und jede Fahrt kostet deutlich weniger Geld. Leider ist Pooling für Mietwagen in Deutschland gesetzlich verboten.

Welche gesetzlichen Hürden für die Umsetzung moderner Mobilität gibt es?

Das seit den 80er-Jahren festgefahrene Personenbeförderungsrecht sollte reformiert werden, um den Markt zu modernisieren und für neue Möglichkeiten und Ideen zu öffnen.

Zum Beispiel verhindert die Rückkehrpflicht ökonomisch und ökologisch sinnvolles Fahren. Auch das Pooling – die gemeinsame Fahrt mehrerer Fahrgäste auf einer ähnlichen Strecke – ist für Mietwagen nicht zulässig.