ACHTUNG: seit 1.6.2022 Gesetzesänderung
Am 01.06.2022 gab es eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (siehe §48 (2) – 4 FeV). Seitdem gilt die Führerscheinklasse D (Busführerschein) nicht mehr als Ersatz für den P-Schein!
Bitte beachten Sie diese Änderung.